Ausbildung zum Rettungshelfer
Rettungshelferinnen und Rettungshelfer werden in Nordrhein-Westfalen und den meisten anderen Bundesländern ausschließlich als Fahrer eines Krankentransportwagens (KTW) eingesetzt. Form und Inhalt der Rettungshelferausbildung richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO) vom 17.12.2017.
80 Stunden theoretischer Unterricht werden dabei mit einem ebenfalls 80-stündigen Praktikum auf einer Lehrrettungswache verknüpft, so dass sich stets eine Gesamtausbildungzeit von 160 Stunden ergibt.
Zu den Inhalten der Rettungshelferausbildung gehören die Organisation und Struktur des Rettungsdienstes; anatomische, physiologische und pathophysiologische Grundlagen sowie die einzelnen Maßnahmen bei internistischen, traumatologischen, thermischen, toxikologischen sowie gynäkologischen Notfallsituationen. Arzneimittelkunde, Informationen über Hygiene und Infektionskrankheiten, zum professionellen Umgang mit Patienten sowie zu ethischen Aspekten der Hilfeleistung im Rettungsdienst kommen noch hinzu.
Rettungshelferausbildung in Vollzeitform
Dabei findet der theoretische Unterricht an zehn unmittelbar aufeinander folgenden Tagen statt. Dies hat den Vorteil, dass die Ausbildung besonders rasch absolviert werden kann – beispielsweise für Studenten oder Absolventen eines FSJ geradezu ideal. In dieser kompakten Form bieten wir derzeit drei Rettungshelferkurse an:
Lehrgang RH 22-1
- Abschnitt 1: Termine auf Anfrage
- Abschnitt 2: Termine auf Anfrage
Der Unterricht findet in der Ausbildung zum Rettungshelfer an allen Tagen von 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr statt. Am letzten Tag des jeweiligen Kurses wird eine schriftliche und praktische Abschlussprüfung durchgeführt. Das Praktikum auf einer Lehrrettungswache erfolgt dann unmittelbar im Anschluss und wird selbstverständlich für jeden Kursteilnehmer durch das Notfallpädagogische Institut organisiert.
Niemand ist darauf angewiesen, sich selbst einen Praktikumsplatz zu suchen, dies übernehmen wir als Ausbildungsstätte. Zu beachten ist allerdings, dass das Praktikum auf einer Lehrrettungswache unbedingt innerhalb eines Jahres nach Ausbildungsbeginn komplett abgeschlossen werden muss.
Ausbildungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Rettungshelferkurs sind die Vollendung des 18. Lebensjahres, die körperliche, geistige und persönliche Eignung zur Ausübung der Rettungshelfertätigkeit, ein Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine Erste-Hilfe-Ausbildung im Umfang von 9 Stunden, die nicht länger als ein Jahr zurück liegen darf (Achtung: Der Lehrgang „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort” reicht als Zugangsvoraussetzung für die Rettungshelferausbildung nicht aus!). Außerdem sind von jedem Auszubildenden ein aktuelles amtliches Führungszeugnis (Belegart “N”) sowie eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises vorzulegen. Darüber hinaus muss die psychische und physische Eignung zur Tätigkeit als Rettungshelfer durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, die nicht älter als drei Monate sein darf.
Kosten
Die Kosten für die Rettungshelferausbildung betragen 650,- € inklusive der Anmelde- und Prüfungsgebühren sowie der Lernmaterialien und Skripte, die im Lehrgang zur Verfügung gestellt werden. Das folgende Lehrbuch stellen wir unseren Teilnehmern kostenlos zur Verfügung:
Rettungsdienst RS/RH Jürgen Luxem, Klaus Rungaldier (ISBN: 978-3-437-48045-4 Elsevier Verlag), 4. Aufl.
Hinweis: Für Absolventen der internen sanitätsdienstlichen Ausbildung in einer Hilfsorganisation besteht die Möglichkeit, auch ohne die Teilnahme an einem Rettungshelferlehrgang des Notfallpädagogischen Instituts zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass die absolvierte Ausbildung in Form und Inhalt der Rettungshelferausbildung mindestens gleichwertig ist. Wenn Sie zu dieser Thematik detaillierte Informationen benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!