Ausbildung zum Rettungssanitäter
Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter werden in Nordrhein-Westfalen und den meisten anderen Bundesländern als Begleiter auf Krankentransportwagen (KTW) sowie als Fahrer von Rettungswagen (RTW) eingesetzt. Form und Inhalt der Ausbildung zum Rettungssanitäter richtet sich nach einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (RettAPO) vom 17.12.2017
Aufgrund der geplanten Änderungen der RettAPO bietet das NPI seit Oktober 2021 die RettSan Ausbildung ausschließlich als Komplettlehrgang an.
Liegt eine abgeschlossene Rettungshelferausbildung vor, ist in Absprache auch eine verkürzte Ausbildung möglich.
Die Rettungssanitäterausbildung im Notfallpädagogischen Institut umfasst 240 Unterrichtsstunden. Dem theoretischen Unterricht folgen eine praktische Ausbildung von 80 Stunden in einem Krankenhaus sowie weiteren 160 Stunden an einer Lehrrettungswache. Sowohl das Praktikum in einem Krankenhaus als auch das Praktikum auf einer Lehrrettungswache wird durch das Notfallpädagogische Institut organisiert. Niemand ist darauf angewiesen, sich selbst einen Praktikumsplatz zu suchen, dies übernehmen wir als Ausbildungsstätte.
Im Anschluss an die genannten Praktika findet schließlich ein 40-stündiger Abschlusslehrgang und darauf die Prüfung statt. Die Rettungssanitäterprüfungen werden durch das städtische Gesundheitsamt beaufsichtigt. Derzeit bietet das Notfallpädagogische Institut folgende Rettungssanitäterkurse an:
Lehrgang RS 23-1
- Ausbildungsblock: 30.01.2023 bis 10.03.2023
- Prüfungswoche: 08.05.2023 bis 12.05.2023
Lehrgang RS 23-2
- Ausbildungsblock: 10.07.2023 bis 18.08.2023
- Prüfungswoche: 23.10.2023 bis 27.10.2023
Lehrgang RS 23-3
- Ausbildungsblock: 02.10.2023 bis 10.11.2023
- Prüfungswoche: Januar 2024
Unterricht findet in der Rettungssanitäterausbildung an allen Lehrgangstagen von 08.30 Uhr bis 15.45 statt. Ein Hinweis, der insbesondere für ehrenamtlich aktive Mitglieder von Hilfsorganisationen wichtig ist, die die Ausbildung zum Rettungssanitäter parallel zu einer weiteren Berufstätigkeit absolvieren: Wenn es zeitlich nicht gelingt, die Praktika im Krankenhaus bzw. auf einer Lehrrettungswache bis zum eigentlich vorgesehenen Prüfungskurs zu absolvieren, ist prinzipiell auch die Teilnahme an einem späteren Prüfungskurs möglich. Zu beachten ist jedoch, dass die Rettungssanitäterausbildung insgesamt in spätestens zwei Jahren abgeschlossen sein muss.
Ausbildungsvoraussetzungen
Voraussetzungen zur Teilnahme an der Rettungssanitäterausbildung am Notfallpädagogischen Institut sind:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- die körperliche, geistige und persönliche Eignung zur Ausübung der Rettungssanitätertätigkeit die durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden muss (nicht älter als drei Monate zu Lehrgangsbeginn)
- mind. ein Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
- ein aktuelles amtliches Führungszeugnis (Belegart “N”) – eine Woche vor Abschluss der Ausbildung nicht älter als drei Monate
- eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises
- Nachweis eines 9-stündigen Erste-Hilfe-Lehrgangs – nicht älter als ein Jahr vor Ausbildungsbeginn
Hinweis: Für das Krankenhauspraktikum ist ein Attest zum Nachweis des ausreichenden Impfschutzes bereitzuhalten. Verpflichtend sind Masern, Hepatitis und Covid 19. Einige Kliniken verlangen ggf. einen vollständigen Impfnachweis.
Kosten
Ab Januar 2024 betragen die Kosten für den 240 Stunden Lehrgang 2.290,- € inklusive der Anmelde- und Prüfungsgebühren sowie der Lernmaterialien und Skripte, die im Lehrgang zur Verfügung gestellt werden.
Das folgende Lehrbuch stellen wir unseren Teilnehmern kostenlos zur Verfügung:
Rettungssanitäter heute Jürgen Luxem, Klaus Rungaldier (ISBN: 978-3437480447 Elsevier Verlag), 5. Aufl.
Hinweis: Auf dieser Homepage werden möglicherweise nicht alle Fragen zur Rettungssanitäterausbildung beantwortet? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail! Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!