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Im Rahmen der Rettungssanitäterausbildung müssen Sie ein 2 wöchiges Praktikum in einer Klinik und ein 4-wöchiges Praktikum auf einer Rettungswache absolvieren. Falls Sie über keinen Praktikumsplatz verfügen, unterstützen wir Sie gerne
Nachweis einer mindestens 2-jährigen Berufserfahrung als Notfallsanitäter*in oder Rettungsassistent*in
Nachweis muss durch ein gültiges Zeugnis erbracht werden
Bei nicht im Inland erworbenen Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen der Nachweis von Sprachniveau mindestens B2
Erfoderlich ist eine gültige und vollständige Impfung gegen Masern, Hepathitis A/B, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Diphterie, Tetanus, Polio und SARS-CoV-2 bis zum Beginn der praktischen Ausbildung (6 Wochen nach Ausbildungsbeginn)
Nachweis durch ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart N
nicht älter als 3 Monate. Ich versichere, dass ich nicht gerichtlich vorbestraft bin, gegen mich derzeit kein gerichtliches Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist und gegen mich in den letzten fünf Jahren weder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft noch ein gerichtliches Strafverfahren, das nicht zu einer Bestrafung geführt hat, abgeschlossen worden ist.
Nachweis durch ein ärztliches Attest nicht älter als 3 Monate.
Nutzen Sie hierfür unser Formular aus dem Downloadbereich
Erforderlich ist eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses. Mindestens Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulausbildung oder abgeschlossene Berufsausbildung.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass