Rettungshelferinnen und Rettungshelfer werden in Nordrhein-Westfalen und den meisten anderen Bundesländern ausschließlich als Fahrer eines Krankentransportwagens (KTW) eingesetzt. Form und Inhalt der Rettungshelferausbildung richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer.
Wir bieten aktuell keine regelmäßigen Termine zur Ausbildung für Rettungshelfer an.
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Ausbildung zum Rettungshelfer
- 80 Stunden theoretischer Unterricht
- 80-stündiges Praktikum auf einer Lehrrettungswache