Am 25.04.2022 ist die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungshelfer und Rettungssanitäter in NRW erschienen. Hiermit tritt die seit langem geplante Änderung der Ausbildung von RH und RS in NRW in Kraft. Die Verordnung ist mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 versehen. Wir werden am NPI die Rettungssanitäterausbildung daher in diesem Jahr weiter nach der alten Verordnung ausbilden. 160 Stunden Theorie, 160 Krankenhauspraktikum, 160 Stunden Rettungswachenpraktikum und 40 Stunden Abschluss- und Prüfungslehrgang. Die Lehrgangsplanung wird entsprechend angepasst.